Nach langer Vorlaufzeit wurde der Ministerialentwurf für das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) vorgestellt, mit dem die Flexible Kapitalgesellschaft eingeführt werden soll.1 Daneben soll mit diesem Ministerialentwurf das Stammkapital der GmbH auf 10.000 € herabgesetzt werden. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. November 2023. Der vorliegende Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.