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Der Ministerialentwurf zur Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (GesRÄG 2023)

WirtschaftsrechtDr. Bernhard RiederRdW 2023/344RdW 2023, 464 Heft 7 v. 20.7.2023

Nach langer Vorlaufzeit wurde der Ministerialentwurf für das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) vorgestellt, mit dem die Flexible Kapitalgesellschaft eingeführt werden soll.11Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz; Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 - GesRÄG 2023 (276/ME 27. GP ). Daneben soll mit diesem Ministerialentwurf das Stammkapital der GmbH auf 10.000 € herabgesetzt werden. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. November 2023. Der vorliegende Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

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