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VwGH zum Unterschied zwischen Antrag auf Gebührenersatz und Rückerstattung von Pauschalgebühren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RAA Mag. Caroline KulmhoferRdW 2023/307RdW 2023, 426 Heft 6 v. 14.6.2023

BVergG 2018: §§ 327, 341

VwGH 21. 2. 2023, Ra 2021/04/0147

Die Antragstellerin (ASt) brachte vor, dass es in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach Zuschlagserteilung zu einer wesentlichen Vertragsänderung gekommen sei. Es liege daher eine unzulässige Direktvergabe vor. Sie beantragte, die Wahl der Direktvergabe für nichtig zu erklären bzw in eventu die Feststellung, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zu Unrecht erfolgt sei. Zudem beantragte sie den Ersatz der dafür entrichteten Pauschalgebühren.

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