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EuGH zum Ausschluss unzuverlässiger Mitglieder einer Bietergemeinschaft

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RAA Mag. Caroline KulmhoferRdW 2023/304RdW 2023, 425 Heft 6 v. 14.6.2023

RL 2014/24/EU : Art 18 Abs 1, Art 57 Abs 4

EuGH 26. 1. 2023, C-682/21 , HSC Baltic ua

Ein litauischer Auftraggeber beendete den Auftrag vorzeitig wegen wesentlicher Pflichtverletzungen des federführenden Mitglieds der beauftragten Bietergemeinschaft. Nach den nationalen Vergabevorschriften wurden auch die vier weiteren Mitglieder dieser Bietergemeinschaft automatisch in die Liste für unzuverlässige Auftragnehmer eingetragen. Mit dieser Eintragung waren die Unternehmen von der Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Vergabeverfahren vorübergehend ausgeschlossen. Die vier Mitglieder der Bietergemeinschaft klagten gegen ihre Eintragung in die Liste. Das in der Folge mit der Entscheidung befasste Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob die gesetzliche Regelung, wonach alle Mitglieder der Bietergemeinschaft automatisch in die Liste unzuverlässiger Unternehmen einzutragen waren, mit dem Unionsrecht vereinbar sei, und ob diese Eintragung eine Maßnahme darstelle, die mittels gerichtlicher Klage angefochten werden kann.

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