EpiG: § 32
GewO 1994: §§ 9, 12, 38, 39, 41
Die Revisionswerberin, eine KG, betreibt eine Pension mit Gasthof. Die unbeschränkt haftende Gesellschafterin, die die KG selbstständig vertritt, verfügt über eine Gewerbeberechtigung mit dem Wortlaut "Gastgewerbe gem § 94 Z 26 GewO 1994, Betriebsart Gasthof, Berechtigung gem § 111 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1994". Ein Anspruch der KG auf Vergütung von Verdienstentgang nach § 32 EpiG für