Einen Versicherungsvertrag, bei welchem der Versicherungsnehmer während der ersten 30 Jahre der Vertragsdauer die Dispositionsbefugnis über das eingezahlte Kapital hat, wertete der VwGH als schlichte Vermögensverwaltung mit Einkünftezurechnung an den Versicherungsnehmer. - VwGH 19. 10. 2022, Ro 2021/15/0013.