ABGB: § 861
VKrG: § 2
Auch im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem Kontoauszug sowohl der Kreditbetrag in Schweizer Franken (204.780 CHF) als auch der Umrechnungskurs (1,7065000), aus dem sich der Betrag von 120.000 € errechnet. Teilweise unklare Begriffe und Nummern auf dem Kontoauszug ändern nichts daran, dass der durchschnittliche Kon-