Der OGH1 befasste sich jüngst mit der Frage, ob das Vorliegen einer Amtshaftung für fehlerhafte Bankenaufsicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung oder zum Zeitpunkt des Schadenseintritts zu beurteilen ist. Die Entscheidung weicht von der hM zur intertemporalen Anknüpfung der Verschuldungshaftung ab und gibt Anlass zu einer differenzierten Betrachtung der Thematik.