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Zur langen Verjährung auf Straftaten beruhender Schadenersatzansprüche (§ 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB)

Wirtschaftsrechto. Univ.-Prof. Dr. Peter BydlinskiRdW 2023/232RdW 2023, 318 Heft 5 v. 12.5.2023

Nicht nur Verbrecher und Politiker, sondern auch Wissenschaftler werden gelegentlich von ihrer Vergangenheit eingeholt (in diesem Fall: P. Bydlinski, ÖBA 1988, 86); diesmal durch eine Anfrage aus der Praxis nach mehr als 30 Jahren, was gleich zum Rechtsproblem überleitet: In welchen Sachverhaltskonstellationen kann sich ein Geschädigter auf die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB berufen, und damit auf eine Norm, die eine Schädigung durch eine schwere, vorsätzlich begangene Straftat verlangt?

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