Mit der HIKrG-Novelle BGBl I 2023/39, die am 1. 5. 2023 in Kraft getreten ist, soll die Kreditvergabe an ältere und kranke Personen durch zusätzliche Regelungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung erleichtert werden.Mit der WTBG-Novelle BGBl I 2023/42 wurden die Voraussetzungen zur Durchführung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfung auf elektronischem Weg geschaffen.