ASVG: §§ 18b, 248c
Werden neben dem Bezug einer Alterspension leistungswirksame Beitragsmonate aufgrund einer Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger (§ 18b ASVG) erworben, so gebührt dafür in analoger Anwendung des § 248c ASVG ein besonderer Höherversicherungsbetrag.