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EuGH zum Verbot religiöser Kleidung am Arbeitsplatz

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölRdW 2023/202RdW 2023, 283 Heft 4 v. 13.4.2023

RL 2000/78/EG : Art 1, Art 2, Art 8

Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet (hier: das Tragen eines Kopftuchs aufgrund muslimischen Glaubens), stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle AN angewandt wird.

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