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Auf dem Weg zur Harmonisierung des Unternehmensinsolvenzrechts: Vorschlag für eine Corporate Insolvency Directive

WirtschaftsrechtPhilipp FidlerRdW 2023/182RdW 2023, 256 Heft 4 v. 13.4.2023

1. Vorschlag der Kommission

Die Europäische Kommission hat am 7. 12. 2022 einen "Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts"11Im englischen Original: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council harmonising certain aspects of insolvency law, COM(2022) 702 final. Eine deutsche Sprachfassung ist noch nicht verfügbar. Gesetzesangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf den Originalvorschlag. erstattet (inoffizielle Bezeichnung: "Corporate Insolvency Directive"22 J. Schmidt, EuZW 2023, 3 = NZG 2022, 1658. oder "Insolvency III"33Vgl https://arge-insolvenzrecht.de/de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/insolvency-iii-ante-portas-neue-harmonisierungsplaene-der-eu (abgerufen am 2. 2. 2023).).44Vgl https://finance.ec.europa.eu/publications/capital-markets-union-clearing-insolvency-and-listing-package_en (abgerufen am 2. 2. 2023); siehe dazu auch bereits Konecny, ZIK 2022, 205. Der Vorschlag ist Teil eines großen Pakets, das die Entwicklung der Kapitalmarktunion vorantreiben soll. Die weiteren Maßnahmen zielen darauf ab, das Clearing-System im Wertpapier- und Derivathandel zu verbessern; ferner möchte die Kommission durch einen neuen

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