Durch den Wartungserlass 2023 erfolgen die seit Erlassung notwendig gewordenen Anpassungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen und der höchstgerichtlichen Judikatur sowie Klarstellungen und formale Korrekturen. (Erlass des BMF vom 27. 2. 2023, 2023-0.126.849, BMF-AV Nr 35/2023)