Zu § 125 TKG 2021 (öffentliches Warnsystem) ist nun die "Verordnung über die technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems" kundgemacht worden (BGBl II 2023/60), mit der sichergestellt werden soll, dass Mobilfunkbetreiber den Endnutzern Warnmeldungen übermitteln können.Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl III 2022/13) tritt mit 1. 6. 2023 in Kraft (BGBl III 2023/53).