ASVG: § 175
OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz: § 2
Hat die DG (hier: eine Gemeinde) die Organisation eines gemeinsamen Skitages für alle interessierten Mitarbeiter unterstützt, hätte sie die Kosten für das gesellige Rahmenprogramm übernommen (Mittags- und Abendessen, Après-Ski) und hat auch ein Vertreter der DG daran teilgenommen (hier: der Bürgermeister), ist von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auszugehen und ein dabei erlittener Unfall einer Mitarbeiterin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.