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Unfall auf einem vom Dienstgeber organisierten Skitag - Arbeitsunfall

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/154RdW 2023, 207 Heft 3 v. 10.3.2023

ASVG: § 175

OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz: § 2

Hat die DG (hier: eine Gemeinde) die Organisation eines gemeinsamen Skitages für alle interessierten Mitarbeiter unterstützt, hätte sie die Kosten für das gesellige Rahmenprogramm übernommen (Mittags- und Abendessen, Après-Ski) und hat auch ein Vertreter der DG daran teilgenommen (hier: der Bürgermeister), ist von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auszugehen und ein dabei erlittener Unfall einer Mitarbeiterin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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