vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altersteilzeit: Einbeziehung von in Freizeitphase nicht gebührenden Erfolgsprämien in Abfertigung?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/149RdW 2023, 204 Heft 3 v. 10.3.2023

AlVG: § 27

AngG: § 23

Sieht das Prämienmodell eines Unternehmens vor, dass erfolgsabhängige Entgeltbestandteile (ua ergebnisabhängige Erfolgsprämien, Zielerreichungsprämien) nur "ganzjährig beschäftigten" Mitarbeitern zustehen, können darunter nur Mitarbeiter verstanden werden, die auch tatsächlich (ganzjährig) Leistungen für das Unternehmen erbringen. Es ist sachlich gerechtfertigt, AN in Altersteilzeit in der Freizeitphase eines Blockzeitmodells von solchen Erfolgsprämien auszuschließen, wenn sie während der Arbeitsphase trotz Teilzeitverpflichtung den vollen Anteil an der Erfolgsprämie bekommen haben und die Prämie als freiwillige, überkollektivvertragliche Leistung zu qualifizieren ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte