Der Umfang und die Reichweite des in der DSGVO verankerten Rechts auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist überaus strittig. Dies zeigt sich ua daran, dass sowohl der OGH als auch die DSB dem EuGH einige damit zusammenhängende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt haben. Hier wird beleuchtet, welche Bedeutung diese - teilweise noch nicht abgeschlossenen - Verfahren für das Arbeitsrecht haben.