DSGVO: Art 15
Art 15 Abs 1 DSGVO legt fest, über welche Informationen die betroffene Person vom Verantwortlichen Auskunft verlangen kann (Buchst a-h). Hinsichtlich der Modalitäten der Ausübung dieses Rechts legt Art 15 Abs 3 DSGVO ua die Form fest, in der der Verantwortliche die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zur Verfügung zu stellen hat, nämlich in Form einer "Kopie".