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In Deutschland durch Besitzkonstitut begründetes Sicherungseigentum

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2023/89RdW 2023, 114 Heft 2 v. 17.2.2023

IPRG: §§ 6, 7, 31

ABGB: § 428

Aus § 7 und § 31 IPRG folgt, dass die Wirksamkeit von Sicherungseigentum an einer beweglichen Sache nach dem Recht des Lageorts im Zeitpunkt der Übereignung beurteilt wird, auch wenn die Sache danach in einen anderen Staat verbracht worden ist.

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