Mit 1. 7. 20231 tritt nun das viel umstrittene Bestellerprinzip in Kraft. Mit dem neuen § 17a MaklerG2 soll der Mieter bei Wohnungsmietverträgen um die anfallenden Maklergebühren beim Mietvertrag entlastet werden. Ob das wirklich der Fall ist und welche offenen Fragen mit der Neuregelung verbunden sind, wird im folgenden Beitrag dargestellt.