1. Einleitung
Die Entscheidung1 erging in einem Gesellschafterstreit, der den OGH schon mehrfach beschäftigte.2 Diesmal ging es darum, ob das dem Kläger statutarisch eingeräumte "Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers" ein Entsendungsrecht oder ein (bloßes) Nominierungsrecht ist (siehe ErwGr 4 f).