Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022) BGBl I 2022/186 wurde die EU-Digitalisierungs-RL 2019/1151 umgesetzt. Der vorliegende Aufsatz bietet einen Überblick über die Inhalte dieses mit 1. 12. 2022 in Kraft getretenen Gesetzes, mit dem vor allem das UGB, das FBG und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert wurden.