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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2023

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/74RdW 2023, 87 Heft 2 v. 17.2.2023

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2023 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-5 Jahre: 320 €Altersgruppe 6-9 Jahre: 410 €

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