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Die Funktionsverlagerungsverordnung 2022

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2023/61RdW 2023, 74 Heft 1 v. 19.1.2023

Mit der Funktionsverlagerungsverordnung 2022 (FVerlV 2022) vom 18. 10.2022 (BGBl I 2022, 1803) erfolgt eine Anlehnung an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 sowie die Angleichung der Regelungen zum Fremdvergleich in § 1 AStG. Auch werden Zweifelsfragen, die sich in der Betriebsprüfung und unabhängig von den OECD-Vorgaben gestellt haben, geklärt. Sie löst die FVerlV vom 12. 8. 2008 (BGBl I, 1680) ab. Im Folgenden werden Details der Verordnung und auch kritische Aspekte dargestellt.

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