Die Privatstiftung darf aufgedeckte stille Reserven insoweit nicht auf die Anschaffungskosten einer Ersatzbeteiligung übertragen, als diese Anschaffungskosten auf einen Gesellschafterzuschuss oder auf ein dem Gesellschafterzuschuss entsprechendes Agio entfallen. - VwGH 17. 11. 2022, Ra 2021/15/0053.