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Notwendige Einschulung in neuem Job begründet keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/49RdW 2023, 45 Heft 1 v. 19.1.2023

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

Dass die spezifische Ausbildung eines AN bei seinem bisherigen AG anderweitig nicht verwertbar ist und er für einen neuen Job eine Ein- oder Umschulung benötigt, macht die Kündigung noch nicht sozialwidrig. In einer allenfalls not-

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