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Haftung aus Finanzierungszusage

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/25RdW 2023, 26 Heft 1 v. 19.1.2023

ABGB: §§ 914 ff

Die bekl GmbH ist Alleingesellschafterin der Nebenintervenientin. Zum Jahresende 2017 wies die Bilanz der Nebenintervenientin ein negatives Eigenkapital auf und die Geschäftsführer der Bekl gaben für die Nebenintervenientin eine uneingeschränkte Finanzierungszusage und eine "Rückstehungserklärung" ab, um die Insolvenz der Nebenintervenientin zu verhindern.

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