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GmbH: Bezugsrecht auf neue Stammeinlagen - Mindestfrist

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/19RdW 2023, 23 Heft 1 v. 19.1.2023

AktG: § 153

GmbHG: § 52

Mangels einer anderweitigen Festsetzung im Gesellschaftsvertrag oder Erhöhungsbeschluss steht gem § 52 Abs 3 GmbHG den bisherigen Gesellschaftern einer GmbH binnen vier Wochen vom Tage der Beschlussfassung an ein Vorrecht zur Übernahme der neuen Stammeinlagen nach Verhältnis der bisherigen zu.

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