vorheriges Dokument
nächstes Dokument

50 Jahre Bruttoschadenersatz inklusive USt - 50 Jahre "Fremdkörper"

Wirtschaftsrechtem.o. Univ-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2023/14RdW 2023, 8 Heft 1 v. 19.1.2023

Vor 50 Jahren - 1973 - ist mit dem Einführungsgesetz zum UStG 1972 eine zivilrechtliche "Sondervorschrift" zum Schadenersatzrecht in Kraft getreten, nach der der Unternehmer bei einem Sachschaden den Schadensbetrag inkl USt geltend machen kann, trotz Vorsteuerabzug (Bruttoschadenersatz). Der Ersatzpflichtige hat zwar in Höhe des Vorsteuerabzugs einen Rückersatzanspruch, der allerdings den Unterschied zum - eigentlich sachgerechten - Nettoschadenersatz nicht ausgleichen kann. Ein "Fremdkörper" nicht nur im österreichischen Recht, wie schon damals angemerkt, sondern auch europaweit: Österreich steht mit seiner Regelung europaweit allein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte