HGHAngG: § 14
AngG: § 26
Schickt ein AN seine Beendigungserklärung per SMS an die AG, gibt den Schlüssel und das Diensthandy ab und räumt die Dienstwohnung, ist dieses Verhalten objektiv als Austrittserklärung aufzufassen. Dem steht auch nicht entgegen, dass der AN am Tag nach dem Austritt über Verlangen der AG eine vorbereitete Erklärung unterfertigt hat, in der sich die Formulierung findet, er habe sein Dienstverhältnis "aufgekündigt", zumal er im selben Satz die einseitige Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist ("habe meinen Dienst beendet und meinen Arbeitsplatz verlassen") bestätigt.