vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Lipizzaner" - bösgläubige Markenanmeldung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/651RdW 2023, 877 Heft 12 v. 15.12.2023

MarkSchG: § 34

Gemäß § 34 MarkSchG kann jedermann die Löschung einer Marke begehren, wenn der Anmelder bei der Anmeldung bösgläubig war. Zeitlich relevant für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist ausschließlich der Zeitpunkt der Anmeldung; ein späteres sittenwidriges Verhalten des Anmelders bzw Markeninhabers ist nach dieser Bestimmung nicht mehr verfolgbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte