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Entlassung wegen versuchter Aufnahme eines fremden Gesprächs mit dem Handy

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/605RdW 2023, 818 Heft 11 v. 15.11.2023

AngG: § 27 Z 1

Das heimliche Aufnehmen eines fremden Gesprächs zwischen dem AG und seinem Vorgesetzten durch einen AN mittels Handy-Aufnahmefunktion begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. Im Unterschied zur heimlichen Aufnahme eines eigenen Gesprächs ist das heimliche Aufzeichnen eines fremden Gesprächs auch gerichtlich strafbar.

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