DSG: § 29 Abs 1
DSGVO: Art 82
Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch wegen eines Datenschutzverstoßes ist der Eintritt eines kausa-
DSG: § 29 Abs 1
DSGVO: Art 82
Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch wegen eines Datenschutzverstoßes ist der Eintritt eines kausa-