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Schadenersatz für Datenschutzverstoß - Beweislast für Schaden und Kausalität

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2023/588RdW 2023, 799 Heft 11 v. 15.11.2023

DSG: § 29 Abs 1

DSGVO: Art 82

Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch wegen eines Datenschutzverstoßes ist der Eintritt eines kausa-

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