Der Prozentsatz, der gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2024 4,5 % (+3,5 % gegenüber 2023). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 4,5 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 18. 10. 2023, 2023-0.697.592)