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Geplante Änderungen bei den SV-Beiträgen ab 2024

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/570RdW 2023, 777 Heft 11 v. 15.11.2023

Mit dem Budgetbegleitgesetz (RV 2267 BlgNR 27. GP ) soll es ab 1. 1. 2024 zu folgenden Änderungen bei den SV-Beiträgen kommen:

Aufgrund der künftigen Arbeitslosenversicherungspflicht für mehrfach geringfügig Beschäftigte soll die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben werden (§ 1 Abs 1 DAG).

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