Mit dem Budgetbegleitgesetz (RV 2267 BlgNR 27. GP ) soll es ab 1. 1. 2024 zu folgenden Änderungen bei den SV-Beiträgen kommen:
Aufgrund der künftigen Arbeitslosenversicherungspflicht für mehrfach geringfügig Beschäftigte soll die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben werden (§ 1 Abs 1 DAG).