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Bilanzielle und steuerliche Aspekte der Einheits-KG**Der Beitrag basiert auf dem Hügelseminar vom 10. 5. 2023, das der Autor gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M und RA Dr. Thomas Wenger abhalten durfte.

SteuerrechtRA StB Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc.RdW 2023/555RdW 2023, 751 Heft 10 v. 16.10.2023

Die (österreichische) Einheits-KG ist eine KG, bei der die Komplementär-GmbH keine Kapitalbeteiligung an der KG selber hält, die KG gleichzeitig aber einen 100%-Geschäftsanteil an der Komplementär-GmbH hält. Diese Variante der Einheits-KG ist nach hM11 Wenger, RWZ 2014, 329; Auer, wbl 2015, 233; Reich-Rohrwig/Zimmermann, GesRZ 2015, 56; Kocab/Grund, ecolex 2015, 215; Foglar-Deinhardstein in in Österreich gesellschaftsrechtlich zulässig: Voraussetzung ist, dass die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH voll eingezahlt sind, die Komplementär-GmbH nicht am Gesellschaftsvermögen der KG (reine Arbeitsgesellschafterin) beteiligt ist, keine Gewinnbeteiligung (einschließlich Liquidationsgewinn) der Komplementär-GmbH besteht und überdies die KG einen etwaigen Kaufpreis für die Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH Zug um Zug oder aus ihrem freien Vermögen (insb Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn) leisten kann. Mit dieser neueren gesellschaftsrechtlichen Strukturmöglichkeit einer KG gehen auch bilanzielle und steuerliche Fragen einher, die es bei der Errichtung einer Einheits-KG in Österreich zu beachten gilt.

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