BVergG 2018: §§ 327, 341 Abs 1, § 369 Abs 1 und § 373 Abs 2 und Abs 3
OGH 25. 4. 2023, 10 Ob 13/23v
Die Bekl führte ein Vergabeverfahren zum Ankauf von Hygienepapier durch. Die Kl stellte einen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen. Während des anhängigen Nachprüfungsverfahrens nahm die Bekl eine Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen vor, durch welche die Kl teilweise klaglos gestellt wurde. Das BVwG wies daraufhin den Nachprüfungsantrag ab, verpflichtete die Bekl aber angesichts der teilweise erfolgten Klaglosstellung zum Ersatz der Pauschalgebühr.