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EuGH: Vorratsdatenspeicherung - keine Nutzung bei Dienstvergehen iZm Korruption

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/541RdW 2023, 736 Heft 10 v. 16.10.2023

GRC: Art 7, Art 8, Art 11, Art 52

RL 2002/58/EG idF RL 2009/136/EG : Art 15

Personenbezogene Daten elektronischer Kommunikationsvorgänge, die von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste im Rahmen der entsprechenden Rechtsvorschriften nach Art 15 Abs 1 RL 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) idF RL 2009/136/EG auf Vorrat gespeichert und den zuständigen Behörden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zur Verfügung gestellt wurden, dürfen - im Lichte der Art 7, 8, 11 und 52 GRC - im Rahmen von Untersuchungen wegen Dienstvergehen iZm Korruption nicht genutzt werden.

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