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Entlassung wegen sexueller Belästigung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/465RdW 2022, 564 Heft 8 v. 18.8.2022

AngG: § 27 Z 6

Jeder AG hat dafür zu sorgen, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung, sexuelle Integrität und Intimsphäre der AN nicht gefährdet wird. Es geht im Zusammenhang mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht nur um den Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen, sondern es ist auch die psychische Verletzbarkeit gemeint.

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