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Freiwilliges Duschen am Arbeitsort - keine Arbeitzeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/461RdW 2022, 562 Heft 8 v. 18.8.2022

AZG: § 2 Abs 1 Z 1

Muss eine Gesundheits- und Krankenpflegerin im Dienst Anstaltskleidung tragen, die sie nicht nach Hause mitnehmen darf, sind die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten als zu entlohnende Arbeitszeit zu qualifizieren.

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