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Entsendung: Meldung des tatsächlichen Beschäftigungsendes einzelner Arbeitnehmer?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölRdW 2022/411RdW 2022, 492 Heft 7 v. 19.7.2022

LSD-BG: § 19 Abs 3 Z 6

Bei einem grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz ist der Zeitraum der Entsendung insgesamt sowie Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung einzelner AN in Österreich zu melden; nachträgliche Änderungen bei den Angaben sind unverzüglich zu melden.

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