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BFH: Cum/Ex-Geschäfte - zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2022/357RdW 2022, 442 Heft 6 v. 17.6.2022

Der BFH hat im Beschluss vom 2. 2. 2022, I R 22/20, erstmals höchstrichterlich in einem Hauptsacheverfahren die einkommensteuerliche Behandlung von Cum/Ex-Geschäften geklärt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Entscheidung sowie daraus abzuleitende praktische Folgen vorgestellt.

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