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Rechtsanwaltskanzleien - GesbR?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/312RdW 2022, 393 Heft 6 v. 17.6.2022

ABGB: § 1175

ZPO: § 411

In einem Vorprozess wurde ein Zahlungsbegehren mit der Begründung abgewiesen, zwischen den Streitteilen liege eine GesbR vor. Diese Frage wurde dort jedoch lediglich als Vorfrage beurteilt, sodass die Bindungswirkung des § 411 ZPO die Vorinstanzen im vorliegenden Verfahren nicht daran hinderte, das Vorliegen eines Gesellschaftsverhältnisses zu verneinen.

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