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Verlängerung der COVID-19-Risikogruppenfreistellung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2022/301RdW 2022, 379 Heft 6 v. 17.6.2022

Mit BGBl II 2022/200 wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risikoattest nach § 735 Abs 3b ASVG und § 258 Abs 3b B-KUVG bis 30. 6. 2022 verlängert.

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