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Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) auf Privatstiftungen

SteuerrechtPriv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber**Der Autor dankt DDr. Hans Zöchling und Priv.-Doz. Dr. Kasper Dziurdź für die Diskussion und kritische Durchsicht des Manuskripts.RdW 2022/288RdW 2022, 359 Heft 5 v. 19.5.2022

Ende des Jahres 2021 wurden die OECD-Musterregelungen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung von Konzernen (Pillar II) veröffentlicht.11 OECD, Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two) (2021); vgl dazu Benecke/Rieck, Pillar Two: Zwischen Oktober-2020-Blaupause und Oktober-2021-Ergebnissen, IStR 2021, 692 (692 ff); V. Bendlinger, Die OECD Model Rules für ein globales Mindestbesteuerungsregime, SWI 2022, 2 (2 ff). Nur zwei Tage später legte die Europäische Kommission einen darauf basierenden Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Umsetzung dieser Musterregelungen in der EU vor.22Proposal for a Council Directive on ensuring a global minimum level of taxation for multinational groups in the Union, COM(2021) 823 final (22. 12. 2021). Es ist geplant, Konzerne, die (jurisdiktionsbezogen) einen effektiven Steuersatz (effective tax rate, ETR) von weniger als 15 % aufweisen, einer Ergänzungssteuer (top-up tax) zu unterwerfen. Angesichts des idR eine bloß temporäre Besteuerung herbeiführenden Zwischensteuerregimes besteht die Gefahr, dass davon auch jene österreichischen Privatstiftungen erfasst sein können, die einen Konzernabschluss erstellen, in dem ein Jahresumsatz von mehr als 750 Mio € ausgewiesen ist.

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