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Wertpapierdepot: Vorzeitige Verwertung - Kenntnis vom Schaden

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/251RdW 2022, 322 Heft 5 v. 19.5.2022

ABGB: §§ 920 f, § 1323

Der Kl macht der Sache nach einen vertraglichen Schadenersatzanspruch iSd §§ 920 f ABGB geltend: Die Bekl habe ihm gegenüber als begünstigtem Dritten die Verpflichtung übernommen, das von ihm verpfändete Wertpapierdepot erst nach Verwertung der Pfandliegenschaft zu realisieren; diese Vereinbarung habe die Bekl durch vorzeitige Verwertung des Depots verletzt.

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