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Anlegerschaden: Erkundigungsobliegenheit, Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/248RdW 2022, 320 Heft 5 v. 19.5.2022

ABGB: §§ 1295, 1299, 1489

Die Kl zeichneten Beteiligungen an geschlossenen Fonds ("H*"-Schiffsfonds ua), die in der Rechtsform einer GmbH & Co KG emittiert wurden. Nicht zu beanstanden ist die Beurteilung, dass die vorliegenden Schreiben geeignet waren, Zweifel an der Richtigkeit der Beratung des Bekl und weitere Erkundigungsobliegenheiten auszulösen: In mehreren Schreiben hatte der bekl Anlageberater für den Fall

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