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EuGH: Verfall einer Marke wegen Nichtbenutzung - Beweislast

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/206RdW 2022, 264 Heft 4 v. 15.4.2022

RL (EU) 2015/2436 : Art 19

Den Inhaber einer Marke trifft die Beweislast dafür, dass die Marke iSd Art 19 RL (EU) 2015/2436 (MarkenRL 2015) "ernsthaft benutzt" worden ist.

Dass die klP in einem bestimmten Verfahren nicht die Beweislast tragen muss, entbindet diese Partei nicht zwangsläufig von der Obliegenheit, in ihrer Klageschrift den Sachverhalt umfassend darzulegen, auf den sie ihre Ansprüche stützt. Jedoch geht aus Art 19 MarkenRL 2015 hervor, dass ein Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Marke auf der Grundlage dieser Bestimmung darauf beruht, dass geltend gemacht wird, ihr Inhaber habe die Marke nicht ernsthaft benutzt. Eine solche Behauptung eignet sich ihrer Natur nach nicht für eine detailliertere Darstellung.

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