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VwGH: Keine Verjährung der Einkommensteuer bei verspäteter Änderung nach § 295 BAO

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2022/172RdW 2022, 218 Heft 3 v. 18.3.2022

Eine Feststellungserklärung nach § 188 BAO bewirkt, dass gem § 209a Abs 2 und 4 BAO der verspäteten Änderung des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides nach § 295 Abs 1 BAO zugunsten des Steuerpflichtigen die Verjährung nicht entgegengehalten werden kann. - VwGH 15. 12. 2021, Ra 2020/15/0037.

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